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Schutz für Whistleblower

dog-whistle-280807_960_720Whistleblower haben einen schweren Stand: In der Öffentlichkeit haben Aufklärer wie Edward Snowden einen guten Ruf, aber rechtlich und beruflich ergeht es ihnen oft schlecht. Verlust des Arbeitsplatzes oder drohende langwierige rechtliche Auseinandersetzungen machen es nicht sehr attraktiv, gesellschaftlich relevante Interna auszuplaudern. Während stattliche Institutionen eine Informationspflicht haben und mit den neuen Informationsfreiheitsgesetzen der Bürger diese auch juristisch durchsetzen kann, sind Infos aus der Wirtschaftswelt immer noch nur schwer zu ergattern. Ohne Whistleblower wären viele Skandale unentdeckt geblieben.

Nun haben auch die Justizminister der deutschen Bundesländer das erkannt. Auf ihrer 87. Konferenz Anfang Juni in Nauen (Brandenburg) haben sie die Bundesregierung aufgerufen, das 2013 im Koalitionsvertrag genannte Thema noch in dieser Legislaturperiode aufzugreifen. Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung von frühzeitigen Hinweisen auf Missstände in Unternehmen, Behörden und Organisationen und im Hinblick auf internationale Vorgaben solle die Bundesregierung prüfen, „ob der Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern einer gesetzlichen Regelung bedarf“.

Der Aufruf der Justizminister geht auf eine gemeinsame Initiative von Brandenburg und Niedersachsen zurück. „Whistleblower leisten der Gesellschaft mit ihrem Engagement und Zivilcourage wichtige Dienste“, so zitiert die Fachzeitschrift Journalist Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig. Er freue sich daher über die Entscheidung der Länder, für einen besseren Schutz einzutreten. Aus Sicht von Brandenburg gibt es für Whistleblower wegen der derzeit fehlenden gesetzlichen Regelung keine Rechtssicherheit. Sie könnten nur im Nachhinein durch Arbeitsgerichte feststellen lassen, ob ihr Handeln rechtmäßig war.

Ähnlich äußert sich laut Journalist auch NRW-Justizminister Thomas Kutschaty: „Wenn Mitarbeiter ihren Job verlieren, weil sie im Unternehmen auf Straftaten hinweisen, läuft etwas schief im Land.“ Deutschland brauche „klare Regeln für Whistleblower, daher fordern wir die Bundesregierung auf, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen“, so Kutschaty.

Innerhalb der EU haben von den 28 Mitgliedsstaaten derzeit fünf eine gesetzliche Regelung, die Whistleblowern einen gewissen Schutz bietet: Großbritannien, Irland, Luxemburg, Rumänien und Slowenien. Die EU-Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz hat vor diesem Hintergrund einen neuerlichen Vorstoß gemacht, eine EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern zu schaffen, wie der Journalist zu berichten weiß.

Vorratsdatenspeicherung ist ein Angriff auf Recherchejournalismus

Foto: Pixabay
Foto: Pixabay

Der Bundestag hat am Freitag den umstrittenen Regierungsentwurf für eine neue Vorratsdatenspeicherung durchgewunken:  In der namentlichen Abstimmung haben 404 Abgeordnete für die neue Vorratsdatenspeicherung votiert, 148 waren dagegen bei 7 Enthaltungen. PolitikerInnen der Opposition wie Renate Künast von B’90/Die Grünen werfen der Regierung vor,  „alle in dieser Bundesrepublik zu Verdächtigen“ zu machen. Alle drei, vier Minuten werde von jedem mit einem Handy festgestellt, wo er oder sie sich aufhalte. Dies habe selbst Orwell in 1984 nicht absehen können. Außerdem habe niemand die Frage der Datensicherheit nach Snowden beantwortet. Niemand könne ausschließen, dass etwa Geheimdienste wie die NSA Zugang hätten.

Auch die Journalistenverbände wie z.B. der Deutsche Journalisten Verband (DJV) kritisieren das Gesetz scharf. Es schwächt den Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis. Denn Whistleblower und InformantInnen können sich künftig bei Anrufen oder Kontaktaufnahmen mit Redaktionen nicht mehr sicher sein, ob sie dabei nicht beobachtet und getrackt werden. Das schränkt die Presse- und Informationsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland massiv ein. Medienjournalist und Blogger Richard Gutjahr bezeichnet das Gesetz denn auch  als einen der „größten Eingriffe in die Grundrechte der Bürger seit Bestehen der Bundesrepublik“.