Gebühren für behördliche Auskünfte

Behörden sind in Deutschland Journalisten gegenüber im Regelfall zur Auskunft verpflichtet. Außerdem haben Journalisten bevorzugte Einsichtsrechte in behördliche Unterlagen. Das bezieht sich insbesondere auch auf Archive. Allerdings können sie, je nach Aufwand der Informationsbeschaffung, Gebühren verlangen. Hier eine Überischt über die Gebührensätze, die Journalisten erwarten:

Information Kosten (in Euro)
Auskunft nach den Landespressegesetzen 0,00
Register und Verzeichnisse
Einsichtnahme bei der Behörde in Grundbuch, Handels-, Unternehmens- und Vereinsregister 0,00
Auszug aus Grundbuch, Handels-, Unternehmens- und Vereinsregister, in Papierform (unbeglaubigt) 10,00
Auszug aus Grundbuch, Handels-, Unternehmens- und Vereinsregister, in Papierform (beglaubigt) 18,00
Auszug aus Handels-, Unternehmens- und

Vereinsregister, per E-Mail geschickt (unbeglaubigt)

5,00
Onlineabruf pro Registerblatt oder Dokument

(Handels-, Unternehmens- und Vereinsregister)

4,50
Onlineabruf Grundbuchauszug 8,00
Auskunft nach dem IFG (Bund)
einfache mündliche und schriftliche Auskünfte, bei

wenigen Kopien

0,00
Ablehnung eines Antrags 0,00
Kopien 15,00 bis 125,00
Kopien bei hohem Aufwand 30,00 bis 500,00
schriftliche Auskunft plus Abschriften 30,00 bis 250,00
schriftliche Auskunft plus Abschriften, bei hohem Aufwand 60,00 bis 500,00
Kopie DIN A4, in Schwarz-Weiß 0,10
Kopie DIN A3, in Schwarz-Weiß          0,15
Kopie DIN A4, in Farbe 5,00
Kopie DIN A3, in Farbe 7,50
abgefilmte Akte, pro Seite 0,25
UIG (Bund)
Einsichtnahme vor Ort 0,00
einfache mündliche und schriftliche Auskünfte, bei

wenigen Kopien

0,00
Ablehnung eines Antrags 0,00
höhere Anzahl Kopien bis 125,00
höhere Anzahl Kopien, bei hohem Aufwand bis 500,00
schriftliche Auskunft plus Duplikate Bis 250,00
Stasi-Unterlagen
Akteneinsicht (für Journalisten) 76,69
Duplikate mit vorheriger Einsichtnahme (für

Journalisten)

38,35
Duplikate ohne vorherige Einsichtnahme (für Journalisten) 76,69
Abgefilmte Akte, pro Seite 0,26
Unterstützung des Bundesbeauftragten für

Datenschutz und Informationsfreiheit

0,00

 

 

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