Recherchieren mit Drohnen

Drohnenverbot auf Burg Hohenzollern (Foto: eigen)
Drohnenverbot auf Burg Hohenzollern (Foto: eigen)

Wer die Burg Hohenzollern im Schwäbischen besuchen will, dem fällt am Kassenhäuschen ein eigenartiges Schild auf: „UAS“-Verbot. Gemeint sind Drohnenflüge über dem mittelalterlichen Gemäuer. Dabei sind Drohnen, gerade wenn sie mit Kameras ausgestattet sind, ein hervorragendes Recherchetool. Schließlich kann man damit spielend und kostengünstig Hindernisse überwinden und damit in Bereiche hineinsehen, die vormals hermetisch abgeriegelt waren. Allerdings sind dabei einige rechtliche Fallstricke zu beachten, um nicht in Turbulenzen zu geraten.

Drohnen, die auch UAV (Unpiloted Aerial Vehicles, AUS (Unmanned Aircraft Systems) oder eben UAS (Unmanned Aircraft Systems) genannt werden, sind unbemannte Luftfahrzeuge. Zu unrühmlicher Bekanntheit sind sie gekommen, weil sie im Afghanistankrieg vom US-amerikanischen Militär für Mordanschläge benutzt wurden. Eine zivile Nutzung allerdings gibt es im Journalismus. An fernlenkbaren Quadro- oder Oktokoptern lassen sich heute recht einfach Action Cams oder kleine HD-Cams anbringen, um auf diese Weise kostengünstig Luftaufnahmen anzufertigen. Auch in der journalistischen Recherche kann das ein nützliches Werkzeug sein. Anfang 2012 schickten beispielsweise Reporter der australischen TV-Sendung „60 Minutes“ eine Kameradrohne über ein Flüchtlingslager auf Christmas Island, weil ihnen zuvor der Zutritt verwehrt worden war. Grundsätzlich gibt es Gerichtsurteile, denenzufolge Luftaufnahmen von „gewöhnlichen“, nicht architektur-/urheberrechtlich besonderen Häusern zulässig seien, solange keine besonderen persönlichen Gegenstände zu sehen seien. Allerdings muss man sich in Deutschland seit einer Änderung des Luftverkehrsgesetzes im Jahr 2012 den Einsatz eines Cam-Kopters behördlich genehmigen lassen. In einigen Bundesländern wird diese Genehmigung für bis zu zwei Jahre erteilt. In Stadtstaaten wie Berlin allerdings muss man sich jeden Flug einzeln genehmigen lassen, innerhalb des S-Bahn-Rings ist gar eine Sondererlaubnis notwendig und innerhalb der Bannmeile der Einsatz gänzlich untersagt.

Die Koblenzer Rheinzeitung ist mit einer Kameradrohne die Burgen im berühmten Mittelrheintal abgeflogen und die Videos in ihrer Reihe „Von Burg zu Burg“ veröffentlicht. in allen Fällen hat die Reporterin dabei vorher die Genehmigung der Burgbesitzer bzw. des entsprechenden Landratsamtes eingeholt. Gelungen sind dabei spektakuläre Aufnahmen.

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